Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit richten sich in der Regel nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren
berechnet sich nach dem Gegenstandswert. Im Falle einer beratenden
Tätigkeit können eventuell Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Im Falle niedriger Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt
werden. > Hier finden Sie Links dazu.
Bei meinen Mediationen, Coachings oder Enneagramminterviews
vereinbaren wir ein Stundenhonorar.