Rechtliche Fragen bei Trennung, Scheidung oder Unterhalt sind komplex. Ich begleite Sie durch den „Dschungel“ der juristischen Möglichkeiten – immer mit dem Ziel, unnötige Härte zu vermeiden und Ihre Interessen zu wahren. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wenn Sie sich eine einvernehmliche Lösung wünschen, die alle Beteiligten (besonders die Kinder) im Blick behält, kommt eine Mediation in Frage. Als allparteiliche Mediatorin helfe ich Ihnen, hinter die Positionen zu schauen und die eigentlichen Bedürfnisse zu klären. Das spart Zeit, Nerven und schafft eine Basis für die Zukunft.
1. Zwei Anwält*innen mit vorgerichtlicher Einigung: |
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Ablauf: |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mit je einer anwaltlichen Vertretung für beide Ehepartner werden die zu klärenden Themen sortiert und nacheinander geklärt. Im Ergebnis gibt es eine Vereinbarung. |
![]() ![]() ![]() (Für Immobilienfragen braucht es dann noch eine zusätzliche notarielle Beurkundung) |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mit den anwaltlichen Vertretungen wird dann bei Gericht die formale Scheidung vollzogen und auf der Basis der vorliegenden Vereinbarung dort eine Scheidungsfolgen-Vereinbarung protokolliert. |
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Vorteile: Sie haben eine anwaltliche Vertretung, die sich ganz parteilich für Sie einsetzt. Die Anwält*innen können versuchen, miteinander zu kooperieren und im Sinne ihrer beider Mandant*innen eine Gesamtlösung zu erarbeiten. Nachteile: Kosten für zwei Anwält*innen. Es kann passieren, dass die Streitigkeiten sich länger hinziehen und eskalieren dadurch, dass jeder seine Position mit Hilfe seiner Vertretung durchsetzen möchte. Dies kann für alle eine langwierige und weiter nervenaufreibende Zeit werden, auch für die möglicherweise mitbetroffenen Kinder. Kosten: Summe ca. 17.800,- €, für jeden also die Hälfte. |
2. Zwei Anwält*innen ohne vorgerichtliche Einigung: |
| Ablauf: |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mit je einer anwaltlichen Vertretung wird zunächst versucht eine vorgerichtliche Einigung zu erzielen. |
![]() ![]() ![]() ![]() Wenn ergebnislos, werden dann vor Gericht die strittigen Themen der Reihe nach behandelt und mit einem gerichtlichen Beschluss entschieden. |
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Vorteile: Bei hochstrittigen Situationen ist es noch wichtiger, dass jeder durch eine eigene anwaltliche Vertretung parteiisch beraten und vertreten ist; alle versuchen, das Beste für sich herauszuholen. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung schafft verbindliche Klarheit für beide Seiten. Nachteile: Langwieriges Verfahren, wenig vorhersehbare Entscheidungen des Gerichtes, es entstehen Gewinner und Verlierer, wahrscheinlich also langfristige Zerrüttung des weiteren Verhältnisses mit entsprechenden Problemen für Eltern und Kinder. Vor Gericht erhöhen sich die Kosten, da alle Scheidungsfolgen einzeln verhandelt werden müssen. Kosten: Wie oben, aber die Gesamtkosten steigen, da mitunter mehrere Verfahren mit gesonderten Gebühren geführt werden müssen. |
3. Nur eine Anwält*in: |
| Ablauf: |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Einer der Beteiligten nimmt sich eine anwaltliche Vertretung. Mit ihr werden die zu klärenden Themen sortiert und nacheinander interessenorientiert geklärt. Im Ergebnis gibt es eine Vereinbarung. |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() (Nur für einige Regelungen der Scheidungsfolgen braucht es noch eine notarielle Beurkundung - nachehelicher Unterhalt, Vermögensausgleich, Immobilien). |
![]() ![]() ![]() Mit der Anwält*in wird dann bei Gericht nur die formale Scheidung vollzogen, also ohne die Scheidungsfolgen. |
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Vorteile: Günstiger, weil nur einmal Anwaltsgebühren anfallen, die man sich teilen kann Nachteile: Die Anwält*in darf streng genommen nur ihre Partei rechtlich vertreten. Wenn es also nicht zu einer Einigung kommt, darf sie den anderen (oder evtl. sogar beide Beteiligten) nicht weiter vertreten. Dann fallen für die zusätzlich beauftragten Anwält*innen weitere Gebühren an. Kosten: Ca. 10.000,- € (12.000,- € mit notarieller Beurkundung, falls erforderlich) gesamt, also für jeden die Hälfte- |
4. Mediation: |
| Ablauf: |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mit der Mediator*in werden die zu klärenden Themen sortiert und nacheinander interessenorientiert geklärt. Im Ergebnis gibt es eine Mediationsvereinbarung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() (Nur für einige Regelungen der Scheidungsfolgen braucht es noch eine notarielle Beurkundung - nachehelicher Unterhalt, Vermögensausgleich, Immobilien). |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mit einer nur hierfür beauftragten anwaltlichen Vertretung wird dann bei Gericht nur noch die formale Scheidung vollzogen, also ohne die weitere Verhandlung der Scheidungsfolgen. |
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Vorteile: Kostengünstig, da die Mediation zum großen Teil nach Zeitaufwand abgerechnet wird und man sich die Kosten teilen kann. Durch den Ansatz der Mediation können deutlich schneller und nervenschonender Vereinbarungen gefunden werden. Die weitere Beziehung der Eltern kann also etwas entkrampfter sein, was besonders für die Kinder von großem Vorteil wäre. Nachteile: Nicht alle Fälle eignen sich zur Mediation; Voraussetzung ist, dass sich die Eheleute auf Augenhöhe begegnen und mit Hilfe der Mediation miteinander eine Lösung suchen wollen. Es erfolgt keine parteiliche Rechtsberatung; wenn man dies möchte, muss man sich also zusätzlich noch einseitig beraten lassen. Die Mediator*in kann die Parteien nach einer Mediation nicht mehr im Scheidungsverfahren vertreten, für den letzten Schritt vor Gericht braucht es also im Scheidungsfall eine anwaltliche Vertretung. Kosten: Summe ca. 7.000,- € (9.000,- € mit notarieller Beurkundung, falls erfoderlich), also für jeden die Hälfte. |
Zusammenfassung: |
| Bei einer Scheidung fallen in JEDEM Fall Kosten für mindestens eine anwaltliche Vertretung zuzüglich Gerichtskosten an. Am günstigsten ist es, die Scheidungsfolgen wenn möglich bereits einvernehmlich vor der Scheidung zu klären. Eine Mediation kann die Beziehung schonen und Kosten sparen - insbesondere also bei unverheirateten Paaren und in den Fällen, in denen keine Notar*in gebraucht wird (also Umgangs- und Sorgerecht, Haushaltsaufteilung, Trennungs- und Kindesunterhalt). Fälle, bei denen eine Mediation nicht in Betracht kommt: wenn so gut wie keine Kommunikation zwischen den Eheleuten mehr möglich ist, eine unüberwindliche räumliche Distanz besteht, einer oder beide zu keiner Lösungssuche auf Augenhöhe mehr in der Lage ist oder wenn ein starkes Macht-Ungleichgewicht besteht. Am besten wir klären alle Ihre weiteren Fragen direkt- schreiben Sie mir oder rufen mich einfach an: |